Unterhaltsvorschuss

Dr. Brehm § Klingenberger § Brehm-Kaiser

Unterhaltsvorschuss (UVG)

Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung der Jugendämter für alleinerziehende Elternteile, die mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind in einem Haushalt wohnen. Die alleinerziehende Mutter bzw. der alleinerziehende Vater kann einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, wenn der andere - unterhaltspflichtige - Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Kindesunterhalts zahlt bzw. zahlen kann.

Unterhaltsvorschuss kann für Kinder bis zum 18. Geburtstag gewährt werden. Er beträgt bis zum 6. Geburtstag des Kindes 160,00 € monatlich, bis zum 12. Geburtstag 221,00 € monatlich und bis zum 18. Geburtstag 282,00 € monatlich.

 Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.

Frankfurt

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Main-Taunus-Kreis

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Bad Homburg

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Hochtaunuskreis

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(Stand: Februar 2019)

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