Die Düsseldorfer Tabelle ist Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhalts. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann der Tabelle die Höhe des monatlichen Unterhaltsbedarfs des Kindes entnehmen.
Der Kindesunterhalt bemisst sich in der Regel nach der Höhe des bereinigten Nettoeinkommens des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf auf zwei Unterhaltsberechtigte bezogen aus. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl von unterhaltsberechtigten Personen können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen angemessen sein.
Der Unterhaltsbedarf ist nicht identisch mit dem Unterhaltszahlbetrag. Von dem in der Düsseldorfer Tabelle angegebenen Unterhaltsbedarf sind für minderjährige Kinder noch das hälftige Kindergeld und für Volljährige das volle Kindergeld in Abzug zu bringen. Nach Abzug des jeweiligen Kindergeldes errechnet sich der zuzahlenden Kindesunterhalt (Zahlbetrag).
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