Unterhaltsleitlinien

Dr. Brehm § Klingenberger § Brehm-Kaiser

Unterhaltsleitlinien

Unterhaltsrechtliche Leitlinien betreffen das Unterhaltsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, das teilweise unbestimmte Rechtsbegriffe enthält. Zu den unbestimmten Rechtsbegriffen zählen z.B. der Bedarf und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten sowie die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Da in den entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auch keine konkreten Geldbeträge im Hinblick auf die Bedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit genannt werden, haben die Senate der Oberlandesgerichte jeweils Leitlinien zum Unterhaltsrecht entwickelt. Diese entfalten keine Bindungswirkung, dienen den Familiengerichten und den Anwälten aber als Richtschnur bei der Ermittlung bzw. Berechnung des Unterhalts, wie beispielsweise zum Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt. Da es sich nur um eine Orientierungshilfe handelt, ist grundsätzlich immer anhand des Einzelfalls eine Entscheidung zu treffen.

Schwierig wird es, wenn der Barunterhaltspflichtige, z.B. der Vater, in einem anderen Oberlandesgerichtsbezirk wohnt, als das unterhaltsberechtigte Kind. Wohnt der Vater beispielsweise in Berlin und das Kind in Frankfurt, kommt es bei den Leistungen des Vaters in der Regel auf die Leitlinien des Oberlandesgerichts Berlin an und bei dem Kind und dessen zu ermittelnden Bedürfnissen auf die des Oberlandesgerichts Frankfurt.

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(Stand: 01.01.2019)

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