Aktuell

Dr. Brehm § Klingenberger § Brehm-Kaiser

RECHTSANWÄLTE

Europäische Güterrechtsverordnungen (EuGüVO und EuPartVO) seit dem 29.01.2019 in Kraft –
mit weitreichenden Folgen

Seit dem 29.01.2019 sind die Europäischen Güterrechtsverordnungen in Kraft. Diese regeln, dass sich die güterrechtlichen Verhältnisse grundsätzlich nach dem Recht des Staates richten, in dem die Ehegatten ihren ersten gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Eheschließung haben.

Dies kann zu überraschenden Folgen führen, derer sich die Ehegatten nicht bewusst sind.

Heiraten Ehegatten beispielsweise in Deutschland, schließen hier einen Ehevertrag in welchem sie Gütertrennung vereinbaren und ziehen unmittelbar nach Eheschließung nach Griechenland und leben dort einige Jahre, so ist der Ehevertrag bezüglich der Gütertrennung möglicherweise unwirksam, weil die Ehegatten ihren ersten gewöhnlichen Aufenthalt in Griechenland begründet haben und nicht in Deutschland. Somit richten sich die güterrechtlichen Regelungen nach griechischem Recht. Dieses aber kennt keinen Ausschluss des Zugewinns (Gütertrennung) bevor dieser überhaupt entstanden ist.

Bitte denken Sie daran, die Regelungen Ihrer ehelichen Rechtsverhältnisse auch bei Verlegung Ihres Wohnortes ins Ausland zu überdenken, damit Sie nicht von ungewollten Folgen überrascht werden. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

HOME
So erreichen Sie uns
Telefonzeiten
Montag
9:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:30 Uhr
Dienstag
9:00 BIS 12:30 UHR
14:00 BIS 17:30 UHR
Mittwoch
9:00 bis 12:30 UHR
Donnerstag
9:00 BIS 12:30 UHR
14:00 BIS 17:30 UHR
Freitag
9:00 bis 12:30 Uhr
Gerne können Sie auch außerhalb der Telefonzeiten einen Telefontermin vereinbaren