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Gerichtshof der Europäischen Union – Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligen Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den  von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union ersucht, das Unionsrecht auszulegen, wonach jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindesjahresurlaub von vier Wochen erhält und dieser Anspruchaußer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf.
Mit seinem Urteil vom 06.11.2018 entschied der Gerichtshof, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nach dem Unionsrecht nicht mit seinem Tod untergeht. Zudem können die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers eine finanzielle Vergütung für den vom Arbeitnehmer nicht genommenen Jahresurlaub verlangen.

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