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Der Bindestrichname – Gleichberechtigung oder Angeberei?

Seit 25 Jahren ist es im deutschen Recht nicht mehr Pflicht, einen gemeinsamen Familiennamen nach der Eheschließung zu führen. Jeder Ehegatte kann seinen Geburtsnamen behalten. Kommen aber Kinder ins Spiel, entscheiden sich viele Paare für einen Doppelnamen. Dies bedeutet, dass man sich auf einen gemeinsamen Familiennamen einigt und einer der Eheleute seinen Geburtsnamen (der nicht der Familienname ist) an den Familiennamen mit Bindestrich anhängt.

Doch wie wirkt der Doppelname in der Gesellschaft? Dies können Sie detailliert unter https://www.n-tv.de/ratgeber/Der-Doppelnamen-Effekt-article20949656.html nachlesen. Hier hat ntv das Ja-Wort mit Bindestrich genauer unter die Lupe genommen. So wird der Doppelname in der Gesellschaft ganz unterschiedlich wahrgenommen. Die Assoziationen reichen von „Hier habe ich es mit jemand wichtigem zu tun.“, über „Da will jemand seine Identität bewahren“, zu „Da setzt einer ein Zeichen der Gleichberechtigung.“.

Mittlerweile entscheiden sich 27 % der Brautpaare für einen Doppelnamen. Der Trend geht dabei dahin, dass der Mann den Doppelnamen trägt.

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