Aktuell

Dr. Brehm § Klingenberger § Brehm-Kaiser

RECHTSANWÄLTE

Corona-Krise, Zahlungsschwierigkeiten und Mietminderung

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen, das den Mietern helfen soll.

Wir greifen statt vieler Pressestimmen ein Interview in NTV (Sonntag 05.04.2020) mit dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Mietgerichtstages Richter am Amtsgericht Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus (Universität Bielfeld) auf (https://www.n-tv.de/wirtschaft/Droht-bei-Mieten-jetzt-Prozesslawine-article21694297.html).

Dieser zeichnet folgendes Bild:

Das Gesetz hat ein gutes Ziel, nämlich dass den Bürgern nicht gekündigt werden kann, wenn sie aufgrund der Corona-Krise bis zu drei Monate keine Miete zahlen können. Weil die Politik eine Fülle von Problemen auf die Schnelle lösen musste, ist er der Meinung, dass das Gesetz Lücken hat. Zum Beispiel gelte das Gesetz seiner Ansicht nach für alle, also nicht nur die Privatleute, die kein oder nur noch ein gekürztes Einkommen haben, sondern auch für  die Unternehmer. (Der Adidas-„Skandal“ ist sicher dem Leser ein Begriff.)

Seiner Meinung nach könnte es bei den Mietzahlungsklagen eine Prozessflut geben, denn der ein oder andere werde sicherlich mit dem Kopf durch die Wand wollen. Er persönlich setzt aber auf Vernunft und Kompromisse bei den Mietverträgen.

Welches sind die „groben“ Eckpfeiler der Regelung in Bezug auf Mietverhältnisse?

1.    Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.

2.    Die Mietzahlungspflicht als solche bleibt bestehen. Niemand wohnt also in dieser Zeit „kostenlos“! D. h. die Miete muss später nachgezahlt werden.

Wer sich intensiver für die Regelung interessiert kann den Gesetzesentwurf des Deutschen Bundestags vom 24.03.2020 (BT-Drs. 19/18110) mit Zielsetzung und Begründung im Internet einsehen.

Rechtsanwalt Klingenberger steht Ihnen für Nachfragen gerne zur Verfügung!

HOME
So erreichen Sie uns
Telefonzeiten
Montag
9:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:30 Uhr
Dienstag
9:00 BIS 12:30 UHR
14:00 BIS 17:30 UHR
Mittwoch
9:00 bis 12:30 UHR
Donnerstag
9:00 BIS 12:30 UHR
14:00 BIS 17:30 UHR
Freitag
9:00 bis 12:30 Uhr
Gerne können Sie auch außerhalb der Telefonzeiten einen Telefontermin vereinbaren