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RECHTSANWÄLTE

Autofahrer aufgepasst! 

Der Bundesrat hat am 08.10.2021 empfindlich höhere Bußgelder, die ab November 2021 gelten, verabschiedet.

Dabei bleiben die Fahrverbotsgrenzen für die Geschwindigkeitsüberschreitungen gleich, die Geldbußen werden jedoch empfindlich teurer. Dies gilt auch für das Falschparken und Halten in zweiter Reihe.

Zwei neue Tatbestände gibt es für ein Fahrverbot:

  1. 1. Wenn man keine Rettungsgasse bildet.
  2. 2. Wenn man als Autofahrer oder Motorradfahrer beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nimmt und diese gefährdet.

Bei allen Fällen gilt jedoch bei Vorwürfen keine Angaben zur Sache zu machen und den Vorgang über einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen sowie vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abzuschließen.

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