Aktuell

Dr. Brehm § Klingenberger § Brehm-Kaiser

RECHTSANWÄLTE

Achtung  - Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020 in Kraft.

Achtung Autofahrer – hierauf müssen Sie besonders achten:

1.    Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h gibt es nun ein Bußgeld sowie einen Punkt. Ferner wird ein Fahrverbot bereits verhängt, wenn innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h vorliegt; außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Übertretung von 26 km/h.

2.    Wer keine Rettungsgasse bildet, muss sofort mit einem Fahrverbot und zwei Punkten sowie einer Geldstrafe zwischen 240,00 € und 320,00 € rechnen.

3.    Zum Schutz von Fahrrädern ist nun ein Mindestabstand innerorts von 1,50 Meter sowie außerhalb geschlossener Ortschaften von 2,00 Meter einzuhalten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 70,00 € und einem Punkt geahndet.

4.    Wer Einsatzfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge mit Parken behindert, muss 100,00 € zahlen.

Seien Sie also nicht zu schnell, fahren umsichtig und wenn doch, lassen Sie sich beraten.

Ganz wichtig: „Mache niemals zur Sache Angaben.“

Thomas Klingenberger

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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