Achtung - Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020 in Kraft.
Achtung Autofahrer – hierauf müssen Sie besonders achten:
1. Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h gibt es nun ein Bußgeld sowie einen Punkt. Ferner wird ein Fahrverbot bereits verhängt, wenn innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h vorliegt; außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Übertretung von 26 km/h.
2. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss sofort mit einem Fahrverbot und zwei Punkten sowie einer Geldstrafe zwischen 240,00 € und 320,00 € rechnen.
3. Zum Schutz von Fahrrädern ist nun ein Mindestabstand innerorts von 1,50 Meter sowie außerhalb geschlossener Ortschaften von 2,00 Meter einzuhalten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 70,00 € und einem Punkt geahndet.
4. Wer Einsatzfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge mit Parken behindert, muss 100,00 € zahlen.
Seien Sie also nicht zu schnell, fahren umsichtig und wenn doch, lassen Sie sich beraten.
Ganz wichtig: „Mache niemals zur Sache Angaben.“
Thomas Klingenberger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht