Aktuell

Dr. Brehm § Klingenberger § Brehm-Kaiser

RECHTSANWÄLTE

Ehrverletzende Äußerungen über Dritte per WhatsApp an den engsten Familienkreis sind nicht rechtswidrig

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt sind ehrverletzende Äußerungen über Dritte, wenn sie im engsten Familienkreis erfolgen, nicht rechtswidrig, auch wenn sie mit dem Kommunikationsmittel WhatsApp erfolgen.

Im streitgegenständlichen Fall hat ein Schwiegersohn seine Schwiegermutter auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil diese über WhatsApp Nachrichten einer angeblichen Misshandlung von ihm gegenüber seinem Sohn an ihre Schwester per WhatsApp versandt hat. Das OLG Frankfurt hat den Antrag des Schwiegersohnes in der zweiten Instanz zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts gibt „es einen Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen (…), wozu insbesondere der engste Familienkreis gehören, der (dem) Ehrschutz vorgeht („beleidigungsfreie Sphäre“)“. Damit soll ein persönlicher Freiraum gewährt und gewahrt werden, innerhalb dessen man sich frei aussprechen könne, ohne eine gerichtliche Verfolgung fürchten zu müssen. Solche Äußerungen, die eigentlich wegen ihres ehrverletzenden Inhalts keinen Schutz für denjenigen entfalten, die sie äußern, genießen diesen Schutz gleichwohl nur in solchen „privaten Vertraulichkeitsbeziehungen“. Äußerungen im Rahmen dieser „privaten Vertraulichkeitsbeziehungen“ haben daher verfassungsrechtlichen Schutz und gehen ausnahmsweise dem Schutz der Ehre des Betroffenen vor.

HOME
So erreichen Sie uns
Telefonzeiten
Montag
9:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:30 Uhr
Dienstag
9:00 BIS 12:30 UHR
14:00 BIS 17:30 UHR
Mittwoch
9:00 bis 12:30 UHR
Donnerstag
9:00 BIS 12:30 UHR
14:00 BIS 17:30 UHR
Freitag
9:00 bis 12:30 Uhr
Gerne können Sie auch außerhalb der Telefonzeiten einen Telefontermin vereinbaren