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Reform für das Sorgerecht und das Umgangsrecht geplant

Das Sorge- und Umgangsrecht soll reformiert werden. Seit April 2018 arbeitet eine Arbeitsgruppe, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt wurde, daran das Sorge- und Umgangsrecht so zu gestalten, dass auch moderne Betreuungsmodelle - wie z. B. das Wechselmodell – besser berücksichtigt werden.

Die Arbeitsgruppe hat sich bereits darauf verständigt, dass die elterliche Sorge beiden rechtlichen Eltern eines Kindes von Geburt an zustehen soll. Auch soll die elterliche Sorge nicht mehr entzogen werden können, sondern Elternkonflikte durch Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge entschieden werden, insbesondere im Rahmen der Betreuung eines Kindes. Es soll auch kein gesetzliches Leitbild für ein bestimmtes Betreuungsmodell eingeführt werden. Entsprechend der modernen Lebenswirklichkeit sollen alle Betreuungsformen – so auch das Wechselmodell – als Einzelfallentscheidung durch das Gericht angeordnet werden können, wenn sie am Kindeswohl orientiert sind.

Auch der Kindeswille soll in Zukunft stärker berücksichtigt werden. Es soll möglich sein, dass jedwede Betreuungsform durch das Gericht auch gegen die Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, sofern dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Es bleibt spannend, wie das Sorge- und Umgangsrecht künftig gestaltet ist.

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