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Neue Bewertung von Immobilien ab 2023

Es ist zum 01.01.2023 eine Änderung des Bewertungsgesetzes geplant, die zu einer höheren steuerlichen Bewertung von Grundbesitz führen wird. Die steuerliche Wertermittlung von Immobilien soll stärker als bisher an die aktuellen Verkehrswerte angepasst werden. Eine Anhebung der Steuerfreibeträge im Schenkungs- und Erbrecht ist demgegenüber nicht geplant, so dass die Änderungen dazu führen können, dass Beschenkte oder Erben von Immobilien künftig früher Schenkungs- und Erbschaftssteuer zahlen müssen, da die gleichbleibenden Freibeträge früher erreicht oder überschritten werden.

Verschiedene Schätzungen gehen davon aus, dass in vielen Fällen die Bewertung um mindestens 20 bis 30 % oder höher ausfallen wird als bisher. Vor einer Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation oder den Ehegatten sollte jedoch bedacht werden, ob der Schenker selbst - auch ohne das Eigentum an der Immobilie  - noch genügend abgesichert ist, ob überhaupt ein Interesse an der Immobilie für die nächste Generation besteht, ob eine Übertragung Ausgleichsansprüche oder Pflichtteilsansprüche auslöst. Auch wenn sich die Bewertung der Immobilien nach oben ändert und die Freibeträge nicht angepasst werden, bleibt es dennoch dabei, dass die Freibeträge alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden können.

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